A. In einigen Fällen ist die Zusammenarbeit mit dem Fachgebiet Kieferchirurgie notwendig. So können z.B. verlagerte Zähne (quer liegend im Kiefer) nur mit operativen Mitteln freigelegt werden, um sie dann kieferorthopädisch langsam Schritt für Schritt in den für sie vorgesehenen Platz einzuordnen.
B. Auch kann nicht jede kieferorthopädische Behandlung beim ausgewachsenen Patienten nur mit reiner Zahnbewegung korrigiert werden. In Fällen, in welchen die Zahnfehlstellung durch eine starke Abweichung der Kieferknochen bedingt ist, muss zusätzlich zu chirurgischen Maßnahmen gegriffen werden.
Das Vorgehen bei solch einer Kombinationsbehandlung sieht folgendermaßen aus:
B 1. Prächirurgische Dekompensation, d.h. die Zähne werden mit festsitzenden Spangen regelkonform korrigiert, damit später nach der operativen Kieferverschiebung, Kiefer wie auch Zähne wieder richtig aufeinander passen.
B 2. Operativer Eingriff unter Vollnarkose. Abhängig vom Anfangsbefund und unter Berücksichtigung der Profilverhältnisse werden ein oder beide Kiefer verschoben.
B 3. Postoperative Feineinstellung. Während dieser Phase werden die Zähne im Ober- und Unterkiefer mit der festen Spange im Verhältnis zueinander perfekt angepasst.
C. Nicht zuletzt werden häufig am Ende einer aktiven kieferorthopädischen Behandlung die Weisheitszähne bereits im Keim kieferchirurgisch entfernt, um ein Rezidiv (Rückfall in die alte Zahnfehlstellung) zu verhindern.
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